Jugendwerkstatt

Zielsetzung

Die Jugendwerkstatt hat die Aufgabe, ‚junge erwerbslose Menschen mit Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf durch arbeitsmarktorientierte Qualifizierung, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Bildung, persönliche Stabilisierung, soziale Integration und Bewältigung individueller Probleme auf Ausbildung, Beruf und weiterführende Angebote der beruflichen Integration vorzubereiten.’
(Rd.Erl. d. MS, Nieders.)

‚Sie unterstützt die Aufgabenwahrnehmung der örtlichen Träger der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII und ergänzt die Leistungen des SGB II bzw. des SGB III.’
(Rd.Erl. d. MS, Nieders.)

Konkret bedeutet dies:

  • Verbesserung der Voraussetzungen für die Aufnahme einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle durch praktische Tätigkeiten in unseren Werkstätten
  • Verbesserung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Teilnehmer
  • Stärkung der personalen Kompetenz
  • Hilfe zur Selbsthilfe und Selbständigkeit
  • Vermittlung in Ausbildung und Arbeit

Zielgruppen

Die Jugendwerkstatt arbeitet mit und für junge Menschen, die am Übergang von der Schule in den Beruf scheitern, weil sie auf dem Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt kaum vermittelbar sind. In der Regel liegen noch weitere defizitäre Entwicklungen vor:

  • im persönlichen Bereich (Schulden, Wohnung etc.)
  • im gesundheitlichen Bereich (Drogen, Alkohol etc.)
  • im Leistungsverhalten
  • im motivationalen Bereich
  • im Sozialverhalten

Folgende Gruppen sind überwiegend in der Jugendwerkstatt zu finden:

  • junge Menschen ohne Berufserfahrung u. Ausbildungsabbrecher
  • junge Menschen mit mangelnder schulischer Qualifikation/ohne Abschluss
  • lernbeeinträchtigte Jugendliche
  • Langzeitarbeitslose
  • Aussiedler
  • Ausländer
  • Straffällige mit Bewährung etc.

Formale Aufnahmekriterien sind u. a.:

  • Alter: 17 – 25 Jahre
  • Schulpflicht muss erfüllt sein
  • keine abgeschlossene berufliche Ausbildung
  • Bezug von Arbeitslosengeld II oder Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft
  • in Betreuung der Jugendhilfe

Begriff

Die Bezeichnung ‚Jugendwerkstatt’ ist nicht geschützt und wird vielfältig verwendet. Selbst im Land Niedersachsen, wo der Begriff relativ klar definiert ist, gibt es – durchaus gewünschte – unterschiedliche Ausprägungen, die in ihren lokalen und inhaltlichen Bezügen gewachsen sind.

Allgemein gesagt sind Jugendwerkstätten zwischen Jugendhilfe und Arbeitsmarkt, zwischen SGB VIII und SGB II/SGB III angesiedelt. „Die Vorbereitung junger Menschen auf Ausbildung und Beschäftigung, ihre Eingliederung in das Erwerbsleben oder auch das Nachholen von Schulabschlüssen sind originäre Aufgaben, jedoch nicht alleiniger Zweck dieses Angebotes der Jugendsozialarbeit.“ (M. Frank)
Ihre Angebote sind arbeits- und lebensweltorientiert, ganzheitlich und niedrigschwellig; sie agieren an den Schnittstellen zwischen Arbeitswelt und Schule, Familie und Freizeit.

Dies ist auch die Rahmenkonstellation, in der die Jugendwerkstatt in Vechta arbeitet:
Vor dem Hintergrund der individuellen Lebenslagen der Jugendlichen und dem Ziel der Wiederherstellung der sozialen und beruflichen Integrationsfähigkeit sind Methoden entwickelt worden – Stichwort: Ganzheitlicher Ansatz – die ihren Niederschlag in einem individuell zu erstellenden, langfristig angelegten Förderplan finden.
Wir arbeiten nach einem integrierten Konzept mit dem Schwerpunkt Fachpraxis und berufliche Qualifizierung. Die betriebsnahe praktische Tätigkeit bildet den Anknüpfungspunkt zum Aufbau von Lern- und Arbeitstechniken, sozialen Verhaltensweisen und Schlüsselqualifikationen. In enger Verbindung damit stehen die Verbesserung der Allgemeinbildung und die intensive sozialpädagogische Unterstützung.
Praktische Arbeitsfelder in der Jugendwerkstatt Vechta sind Handwerk und Dienstleistung.

Ansprechpartner

Lena Tabeling
Alter Flugplatz 28
49377 Vechta
Tel.: 04441 91624-20
E-Mail: l.tabeling@jfw-vechta.de

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